Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Bestehende bzw. abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Sämtliche Angebote von Michael Goergens sind freibleibend vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Jeder von uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Urhebergesetzes in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für unsere Arbeiten als persönliche geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Entstande Aufnahmen bleiben Eigentum von Michael Goergens und werden Auftraggebern nur zur Nutzung überreicht. Mit der Zahlung unseres Honorares erwirbt unser Vertragspartner das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten und zu nutzen.
Dabei wird unserem Vertragspartner das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 Urhebergesetz eingeräumt.
Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und nach vorheriger Vereinbarung der zusätzlichen Vergütung gestattet.
Konzepte und Aufnahmen bilden im Zusammenhang mit der Einräumung der erfordelichen Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung von Michael Goergens.
Das Honorar dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:
dem Konzepthonorar
dem Operatorhonorar
dem Nutzungshonorar.
Vorschläge und/oder Anregungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter begründen kein Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf das Honorar von Michael Goergens.
Keine Tätigkeit von Michael Goergens und keine Vorlage von Konzepten von Michael Goergens ist unentgeltlich oder kostenfrei, es sei denn, dieses ist vorher ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Schneiden von Videomaterial und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert dem Auftraggeber berechnet.
Bei Außeneinsätzen unterliegt die RodCam den Einflüssen von Wind und Wetter. Je stärker der Wind weht, desto schwieriger werden saubere Kameraflüge. Wird der Wind zu stark, dann sind keine guten Aufnahmen möglich. An vielen Orten variieren die Windströmungen. Thermik entwickelt sich abhängig von der Tageszeit bzw. dem Sonneneinfall. Manche Orte sind windgeschützt, an anderen Stellen wiederum herrschen windige Bedingungen. Mitunter hängen die Einsatzorte von diesen Gegebenheiten ab. Wenn es regnet, dann kann mit der RodCam nicht gearbeitet werden.
Erstellt und liefert Michael Goergens im Auftrage Konzepte, ohne dass es zur Nutzung durch den Auftraggeber kommt, so ist das Konzepthonorar von Michael Goergens fällig.
Das Honorar von Michael Goergens ist bei Ablieferung fällig. Es ist gegen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Werden auftragsgemäß erbrachte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles gegen Rechnung von Michael Goergens ohne Abzug fällig.
Sollte ein RodCam-Operator Einsatz aufgrund von widrigen Umständen wie z.B. schlechtem Wetter nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, so ist das Honorar ohne Abzug fällig.
Sämtliche Honorare sind Nettohonorare, die sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer verstehen.
Rechnungen von Michael Goergens sind ohne Abzug und ohne Skonto 7 Tage nach Rechnungserhalt durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, übernimmt de Auftraggeber die entstandenen Reisekosten und Spesen und erstattet diese gegen Nachweis unverzüglich.
Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Konzepten und Videoaufnahmen werden nach Zeitaufwand gesondert dem Auftraggeber berechnet.
Auslagen für technische Nebenkosten, beispielsweise für spezielles Equipment etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
In der künstlerischen Umsetzung der erteilten Aufträge ist Michael Goergens frei.
Nach der Freigabe von Konzepten durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung von Michael Goergens.
Unsere Personalpreise pauschal pro Tag basieren auf einen 9-Stunden-Arbeitstag inklusive einer Stunde Pause.
Überstunden werden mit 1/8 der Tagesgage zuzüglich folgender Zuschläge in Rechnung gestellt:
1. und 2. Überstunde 1/8 Tagesgage zuzüglich 25%
3. und 4. Überstunde 1/8 Tagesgage zuzüglich 50%
ab 5. Überstunde 1/8 Tagesgage zuzüglich 100%
Sonntagszuschlag 50%
Feiertagszuschlag 100%
Nachtzuschlag (Arbeitszeit von 0,00 Uhr bis 6.00 Uhr) zuzüglich 25%
Die Verpflegung mit Speisen und Getränken geschieht auf Kosten und durch den Auftraggeber nach Anforderung von RodCam.
Der Auftraggeber zahlt erforderliche Übernachtungen von Mitarbeitern von Michael Goergens. Es ist pro Person in einem 4-Sterne-Hotel ein Einzelzimmer mit großem Bett/Doppelbett und Internetzugang bereitzustellen. Der Auftraggeber zahlt die An- und Abreisekosten gegen Beleg und Nachweis.
Bei Stornierung des Auftrages bis 7 Tage vor Produktionsbeginn fallen 25 % der Konzeptkosten und 25% der Personalkosten an.
Bei Stornierung bis 1 Tag vor Produktionsbeginn fallen 50% der Konzeptkosten und 50% der Personalkosten an.
Transporte werden auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz Grevenbroich ist Erfüllungsort.